FHR und Abitur
In der gymnasialen Oberstufe können die regulären Abschlüsse der Sekundarstufe II erworbencwerden. Die Lehrpläne entsprechen denen des Landes NRW und es gilt die Prüfungsordnung dercgymnasialen Oberstufe.
Die Fachhochschulreife – schulischer Teil
Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann in der Regel nach der Q1 (Jahrgangsstufe 12) erworben werden. Zusammen mit einem zusätzlichen Praktikum berechtigt dieser Abschluss zum Besuch einer Fachhochschule.
Alle weiteren wichtigen Informationen zum Erwerb der Fachhochschulreife finden Sie hier.
Die allgemeine Hochschulreife – Abitur
Das Abitur wird nach dem erfolgreichen Durchlaufen der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12 & 13) und dem Bestehen der Abiturprüfung erworben. Das Abitur berechtigt zum Besuch jeder deutschen Hochschule und ist der höchste allgemeinbildende Schulabschluss.
Die Fachhochschulreife – schulischer Teil
Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann in der Regel nach der Q1 (Jahrgangsstufe 12) erworben werden. Zusammen mit einem zusätzlichen Praktikum berechtigt dieser Abschluss zum Besuch einer Fachhochschule.
Alle weiteren wichtigen Informationen zum Erwerb der Fachhochschulreife finden Sie hier.
Die allgemeine Hochschulreife – Abitur
Das Abitur wird nach dem erfolgreichen Durchlaufen der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12 & 13) und dem Bestehen der Abiturprüfung erworben. Das Abitur berechtigt zum Besuch jeder deutschen Hochschule und ist der höchste allgemeinbildende Schulabschluss.